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  1. Pflege
Pflegesatz/Tag
 Pflegesatz/  Monatlich
Pflegekassenanteil
   Eigenanteil
Kurzzeitpflege
         33,40€        
         00,00€
         00,00€
            33,40€     
Pflegestufe 0
         57,35€
       1.744,59€
         00,00€
            1.744,59€
Pflegestufe 1
         73,52€
       2.236,48€
       1.023,00€
            1.213,48€
Pflegestufe 2
         84,95€
       2.584,18€
       1.279,00€
            1.305,18€
Pflegestufe 3
         96,41€
       2.932,79€
       1.510,00€
            1.422,79€
Härtefall
         106,77€
       3.247,94€
       1.825,00€ 
            1.422,94€ 

Entgeldanpassung

(1) Die Entgelte für die allgemeinen Pflegeleistungen sowie für Unterkunft und Verpflegung werden in den Pflegesatzvereinbarungen gemäß §§ 84, 85 SGB XI festgelegt. Ihre Anpassung erfolgt unmittelbar mit Änderung der Pflegesatzvereinbarungen und Vergütungsverträge.

(2) Die Erhöhung der betr. Investitionskosten und Zusatzleistungen ist zulässig, wenn sich ihre bisherige Berechnungsgrundlage verändert hat und das erhöhte Entgelt angemessen ist.

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